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   OVG Saarland, 23.11.2005 - 1 R 22/05   

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https://dejure.org/2005,20293
OVG Saarland, 23.11.2005 - 1 R 22/05 (https://dejure.org/2005,20293)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.11.2005 - 1 R 22/05 (https://dejure.org/2005,20293)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. November 2005 - 1 R 22/05 (https://dejure.org/2005,20293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beihilfeanspruch im Falle einer nicht rechtswidrigen Sterilisation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Beihilfeanspruchs bei einer nicht rechtswidrigen Sterilisation; Freiwillige Beseitigung der Fortpflanzungsfähigkeit; Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen

  • Judicialis

    SBG § 98; ; BhVO § 1 Abs. 2; ; BhVO § 3 Abs. 1 Nr. 6; ; BhVO § 4 Abs. 1 Nr. 7; ; BhVO § 11 Abs. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2005 - 1 R 22/05
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 24.3.1982 - 6 C 95.79 - und vom 24.2.1982 - VI C 8.77 - (jeweils dokumentiert bei Juris) ebenso gesehen.

    Auch im Urteil vom 24.2.1982 - VI C 8.77 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass die durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 31.5.1978 eingefügte Nr. 9 a BhV die Beihilfefähigkeit der Kosten einer Sterilisation über die Fälle hinaus erweitert, in denen die Sterilisation medizinisch indiziert ist und in denen der Eingriff eine medizinische Maßnahme "in Krankheitsfällen" darstellt.

    Auch dies spricht für eine Auslegung von §§ 98 Satz 1 SBG, 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. 6, 4 Abs. 1 Nr. 7 und 11 Abs. 2 BhVO dahingehend, dass mit diesen Vorschriften die Beihilfefähigkeit - wie zur Zeit der Gesetzesänderung bereits im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und des Bundes geschehen - auf sämtliche Fälle einer nicht rechtswidrigen Sterilisation erweitert werden sollte, in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 24.2.1982 - VI C 8.77 -.

  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79

    Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2005 - 1 R 22/05
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 24.3.1982 - 6 C 95.79 - und vom 24.2.1982 - VI C 8.77 - (jeweils dokumentiert bei Juris) ebenso gesehen.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.3.1982 - 6 C 95.79 - einen Beihilfeanspruch eines Soldaten zu dessen Aufwendungen für eine nicht rechtswidrige Sterilisation abgelehnt, dies aber ausdrücklich mit der Begründung, dass in dem für die rechtliche Beurteilung maßgebenden Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen am 12.3.1976 die Kosten einer nicht rechtswidrigen Sterilisation noch nicht beihilfefähig gewesen seien.

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2005 - 1 R 22/05
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will BVerwG, Urteil vom 23.4.2001 - 1 C 33.00 -, BVerwGE 114, 155 (158), und Urteil vom 8.3.2004 - 4 C 6.03 -, dokumentiert bei Juris.
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2005 - 1 R 22/05
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will BVerwG, Urteil vom 23.4.2001 - 1 C 33.00 -, BVerwGE 114, 155 (158), und Urteil vom 8.3.2004 - 4 C 6.03 -, dokumentiert bei Juris.
  • BGH, 29.06.1976 - VI ZR 68/75

    Freiwillige Sterilisation

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2005 - 1 R 22/05
    Bereits im Widerspruchsbescheid ist insoweit zutreffend ausgeführt, dass sich die Beurteilung der Rechtmäßigkeit in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteil vom 29.6.1976 - VI ZR 68/75 -, NJW 1976, 1790 ff., an dem allgemeinen Grundsatz zu orientieren hat, dass jeder selbst darüber bestimmen kann, ob er einen ärztlichen Eingriff an sich vornehmen lassen will, wenn nur nicht gegen die guten Sitten verstoßen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1994 - 6 A 2698/92

    Anspruch auf Beihilfe; Kosten einer Sterilisation; Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2005 - 1 R 22/05
    Im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von § 200 f RVO lehnte die Ausschussmehrheit einen Änderungsantrag, der darauf abzielte, die Leistungen der Krankenversicherung auf die Fälle einer notwendigen Sterilisation zu begrenzen, sogar ausdrücklich ab und setzte sich mit der diese Einschränkung nicht enthaltenen Fassung durch, hinsichtlich näherer Einzelheiten des Gesetzgebungsverfahrens zu § 200 f RVO wird auf die entsprechenden Ausführungen des OVG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 18.1.1994 - 6 A 2698/92 -, dokumentiert bei Juris, verwiesen.
  • VG Saarlouis, 28.01.2005 - 3 K 122/04
    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2005 - 1 R 22/05
    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28. Januar 2005 - 3 K 122/04 - und teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 28. Januar 2004 sowie des Widerspruchsbescheides vom 31. März 2004 wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger zu den ihm aus Anlass seiner Sterilisation gemäß Rechnung vom 8. Dezember 2003 entstandenen Aufwendungen eine Beihilfe in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 6 A 5173/05

    Krankheitsfall im beihilferechtlichen Sinne bei Vorliegen einer axillären

    BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1982 - VI C 8.77 -, BVerwGE 65, 87, mit Nachweisen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263; OVG Saarland, Urteil vom 23. November 2005 - 1 R 22/05 - (Juris).
  • VG Wiesbaden, 03.05.2022 - 3 K 1567/21

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Vasektomie/Sterilisation

    Das OVG des Saarlandes habe die Beihilfefähigkeit der Vasektomie mit Urteil vom 23.11.2005 (1 R 22/05) anerkannt.
  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 3 K 2009/09

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Entfernung von undicht gewordenen

    u.a. BVerwG, 24.02.1982, BVerwGE 65, 87; OVG Saarlouis, 23.11.2005 - 1 R 22/05 - ; OVG Münster, 14.12.2007, IÖD 2008, 128.
  • VG Aachen, 25.01.2008 - 7 K 656/07
    Da die Beihilfevorschriften den Begriff der Krankheit nicht ausdrücklich regeln, zieht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung den sozialversicherungsrechtlichen Krankheitsbegriff sinngemäß heran, wie er in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelt worden ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1982 - VI D. 8.77 -, BVerwGE 65, 87 m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263; Saarl.OVG, Urteil vom 23. November 2005 - 1 R 22/05 - 1 R 22/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - 6 A 5173/05 -, abrufbar im Internet unter nrwe.de.
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